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Babysittervermittlung

Wieder einmal einen gemütlichen Abend zu zweit?

Wir vermitteln ausgebildete Babysittende ab der 6. Primarklasse, die den Babysitterkurs absolviert haben.

Nachstehend finden Sie einige Tipps, die Ihnen den Umgang mit den Babysittenden erleichtern. Die Jugendlichen, die wir Ihnen vermitteln, haben einen fakultativen Babysitter-Kurs besucht. In dieser Ausbildung (zwei Halbtage) haben sie viel über den Umgang mit Kindern gelernt und nützliche Tipps und grundlegendes Wissen einer Fachperson vermittelt bekommen.

Wir bitten Sie folgende Hinweise zu beachten:

  1. Die Babysittenden sollen Ihre Familie vor dem ersten Hütedienst kennenlernen. Zwei bis drei Besuche für ein bis zwei Stunden in Anwesenheit eines Elternteils sind für die Kontaktnahme mit dem Kind/den Kindern angemessen. Zeigen Sie dem Babysittenden die zugänglichen Räume!
  2. Machen Sie ihn bekannt mit der Umgebung, den Besonderheiten, Gewohnheiten, Einschlafritualen und bestimmten "Mödelis" der Kinder!
  3. Die Babysittenden können im Normalfall bis 22.00 Uhr zum Hüten engagiert werden. Bitte regeln Sie mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten des Babysittenden einen gesicherten Heimweg (Begleitung usw.)!  Dauert die Hütezeit ausnahmsweise länger als bis 22.00 Uhr, muss - nach Wunsch des Babysittenden - die Möglichkeit zum Übernachten geboten werden.
  4. Die Babysittenden dürfen in der Regel nicht für Hausarbeiten eingesetzt werden (begründete Ausnahmen sind vorher zu besprechen).
  5. Der Stundenlohn beträgt CHF 7.00. Die Zeit am Abend und in der Nacht wird wie folgt berechnet: Entlöhnung vom Zeitpunkt des Eintreffens des Babysittenden bis zu Ihrer Heimkehr (Beispiel: Ankunft des Babysittenden um 19.00 Uhr, Ihre Heimkehr um 22.00 Uhr = 3  Std. à CHF 7.00), ab 4 und mehr Stunden gilt die Pauschale von CHF 25.00 pro Nacht. Wir bitten Sie von diesem Stundenansatz nicht abzuweichen, damit alle Babysittenden die gleichen Bedingungen vorfinden.
  6. Hinterlassen Sie bei Ihrer Abwesenheit folgende Telefonnummern: Hausarzt, Kontaktperson (Nachbarn...), Ihre Handynummer und evtl. die Ihres Aufenthaltortes!
  7. Besprechen Sie mit dem Babysittenden den Gebrauch von Handy, Fernseher, Video, Spielekonsolen usw. und regeln Sie die Verpflegung (trinken/essen)!
  8. Wir empfehlen Ihnen, den Kontakt zu den Eltern/ Erziehungsberechtigten des Babysittenden zu pflegen.

Kontakt

Petra Sigrist
Quellenweg 1, Nottwil
soziales@fgnottwil.ch
041 937 12 66